1. Gäste:
Der Mieter des Ferienhauses Villa Celli ist verpflichtet das durch die Gäste des Mieters keine Schäden entstehen, sollten trotzdem Schäden entstehen muss der Mieter der im Mietvertrag angegeben ist die Schäden bezahlen.
2. Anzahl der Mieter im Haus
Die Personenanzahl die im Mietvertrag festgeschrieben ist, ist die Anzahl der Personen die das Haus bewohnen/Übernachten dürfen.
Sollten weitere Personen „einziehen“ ohne das der Eigentümer des Hauses davon in Kenntniss gesetzt wurde werden die weiteren Personen die das Haus bewohnen wollen auf die unter Preise/Leistungen angegebenen Preise angeglichen. Sollten die Eigentümer nicht bei Mietvertragsabschluss davon in Kenntniss gesetzt wurden sein, fällt eine Bearbeitungspauschale von zusätzlich 10% der unter Preise pro Person/Tag an.
3. Schäden an oder im Haus durch höhere Gewalt die dem Hauseigentümer nicht bekannt waren , sowie auch Schäden die Auftreten wofür der Eigentümer nicht für Verwantwortlich zumachen ist. Für unbekannte Schäden/unvorhersehbare Schäden und Ereignisse haftet der Eigentümer des Hauses nicht.
Sollten Schäden im Haus entstehen die durch höhere Gewalt entstehen gelten keinerlei Regressansprüche durch den Mieter.
Sollte aufgrund der Schäden es notwendig sein das die Mieter das Haus verlassen müssen, werden diese für die Reparaturdauer auf die Kosten der Vermieter in ein Motel/Hotel eingebucht.Der Mieter kann nicht selbst entscheiden in welches Hotel / Motel er sich einmietet, das wird durch den Eigentümer veranlasst.
4. Rücktritt vom Mietvertrag beim Bewohnen des Hauses
Sollte der Mieter des Hauses vom Mietvertrag zurück treten wollen, so fallen Stornierungsgebühren von 90 % der kompletten Mietsumme an. Der bei Punkt 3 aufgeführten Punkte kann kein Mietverhältniss vorzeitig beendet werden. Der Mieter ist verpflichtet den Mietvertrag zuende zuführen. Aufgrund der zur Verfügung gestellten anderweitigen Unterkunft für den Mieter des Hauses ist es nicht möglich vom Mietvertrag zurück zutreten.
5. Untervermietung des Hauses
Der Mieter des Hauses ist nicht berechtigt eine Untervermietung in dem gemieteten Haus zu veranlassen oder dort Personen übernachten zulassen die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Vorherige Absprache ist mit dem Hauseigentümer schriftlich erforderlich.
6. Bezahlung Stromkosten
Die Stromkosten müssen beim Abreisetag in Bar an den Hausverwalter bezahlt werden. Geschieht dies nicht wird eine Bearbeitungsgebühr/Verrechnungsgebühr von 15% des zu zahlenden Strombetrages berechnet.
7. Inventarschäden
Sollten Schäden am Inventar entstehen wofür der Mieter des Hauses verantwortlich ist, muss dieser die Kosten hierfür übernehmen ( z.b. unsachgemäßer Gebrauch von Elektrogeräten ).
Es wird keine Garantie oder Gewährleistung auf die funktionalität für das Inventar des Hauses übernommen, dieses ist lediglich im Haus zur Verfügung des Mieters.
7. Salvische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: September 2009